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Stadionordnung

  • Alle Nutzer und Besucher sind verpflichtet, sich diszipliniert zu verhalten. Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind sachgerecht zu nutzen und im ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.
  • Die Sportanlagen sind nur über die ausgewiesenen Zugänge zu betreten und zu verlassen.
  • Motorfahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen. Anlieger bitte Schritttempo fahren.
  • Es ist nicht gestattet, Fahrräder in die Gebäude, Räume oder direkt auf die Sportflächen mitzunehmen.
  • Hunde müssen auf dem Gelände der Sportanlage an die Leine genommen werden.
  • Das Mitbringen von alkoholischen Getränken, pyrotechnischen Erzeugnissen, Schlag- und Wurfgeräten sowie anderen Waffen ist nicht gestattet. Unter Alkoholeinfluss stehenden Personen wird der Zutritt zur Sportanlage verwehrt.
  • Grobe Unsportlichkeiten, diskriminierende Äußerungen und Beleidigungen sind zu unterlassen.
  • Das Anbringen von Fahnen und Transparenten ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen gestattet. Werbeflächen dürfen nicht verdeckt werden.
  • Verstöße gegen die Stadionordnung können mit Stadionverbot geahndet werden. Bei einer Missachtung eines Stadionverbotes behält sich der TSV Bardowick vor, eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch § 123 StGB zu erstatten. Für fahrlässige oder vorsätzliche Störungen haftet der Verursacher.
  • Den Weisungen der Ordner ist Folge zu leisten.
  • Mit dem Lösen einer Eintrittskarte oder dem Betreten der Sportanlage des TSV Bardowick wird diese Stadionordnung anerkannt.

TSV Bardowick
Abteilung Fußball